Das Transparenzregister ab 2026: Fakten für die Unternehmenspraxis
Die Schweiz führt 2026 ein zentrales Transparenzregister ein. Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) verpflichtet rund 600’000 Schweizer Unternehmen zur Meldung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen. Wer im Corporate Housekeeping, in Rechtsabteilungen, Treuhandgesellschaften oder Anwaltskanzleien tätig ist, sollte jetzt handeln. Die Vorbereitungszeit ist knapp, die Fristen streng und die Sanktionen empfindlich.
Warum das Transparenzregister kommt
Die Financial Action Task Force (FATF) hat im März 2022 ihre Empfehlung Nr. 24 verschärft und fordert einen effizienten Behördenzugang zu aktuellen Informationen über wirtschaftlich Berechtigte, idealerweise über ein zentrales Register. Die Schweiz wurde 2016 von der FATF mit «moderate level of implementation» bewertet. Die bisherige Lösung eines gesellschaftsgeführten Verzeichnisses erwies sich als unzureichend.
Die nächste FATF-Länderprüfung steht 2027/2028 an. Um ein schlechtes Rating und mögliche wirtschaftliche Konsequenzen zu vermeiden, muss die Schweiz handeln. Das TJPG ist somit eine strategische Notwendigkeit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.
Was Sie über das Register wissen müssen
Das Transparenzregister ist eine nicht-öffentliche Datenbank, geführt vom Bundesamt für Justiz (BJ). Zugang erhalten ausschliesslich Strafverfolgungs-, Polizei- und Verwaltungsbehörden, die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), Steuerbehörden, Finanzintermediäre sowie die Kontrollstelle beim EFD.
Betroffene Rechtseinheiten: Aktiengesellschaften, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, kollektive Kapitalanlagen sowie ausländische Rechtseinheiten mit Schweiz-Bezug.
Ausnahmen: Börsenkotierte Gesellschaften, deren Tochtergesellschaften (>75%), BVG-Einrichtungen sowie Stiftungen und Vereine.
Wer ist wirtschaftlich berechtigt?
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte an einer Gesellschaft hält oder auf andere Weise massgebliche Kontrolle ausübt. Kontrolle kann auch mittelbar über Zwischengesellschaften erfolgen: Wenn eine natürliche Person mit mindestens 50% an einer Zwischengesellschaft beteiligt ist, die selbst mindestens 25% an der Zielgesellschaft hält, gilt sie als wirtschaftlich berechtigt.
Kann keine natürliche Person identifiziert werden, gilt das oberste Mitglied des Leitungsorgans (VR-Präsident/Geschäftsführer) als wirtschaftlich berechtigt.
Welche Angaben müssen gemeldet werden?
Für jede wirtschaftlich berechtigte Person sind folgende Angaben zu melden: Vorname und Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzadresse sowie Art und Umfang der Kontrolle. Die Dokumentationspflicht verlangt zudem, dass die Gesellschaft ihre Identifikationsbemühungen dokumentiert und die Informationen 10 Jahre nach Löschung der Gesellschaft aufbewahrt.
Meldung und Fristen
Die Meldung erfolgt ausschliesslich elektronisch über eine zentrale Plattform oder, bei einfacher Struktur, über das Handelsregisteramt. Dank des vereinfachten Verfahrens dürften rund 97,5% aller betroffenen Gesellschaften nur beschränkten Mehraufwand haben. Der Bundesrat schätzt den Aufwand für die Erstmeldung bei einfachen Strukturen auf etwa 20 Minuten.
Fristen:
Neu gegründete Gesellschaften: Innerhalb von einem Monat nach Eintragung ins Handelsregister
Änderungsmeldungen: Innerhalb von einem Monat bei Schwellenwertüberschreitungen oder Änderung der Personalien
Bestehende Gesellschaften: Gestaffelte Übergangsfristen, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten
Die Verordnung (TJPV) befindet sich bis 30. Januar 2026 in Vernehmlassung und wird die Details konkretisieren.
Verantwortung und Sanktionen
Die letztendliche Verantwortung trägt der Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsführung, auch wenn die Aufgabe delegiert wird. Aktionäre und wirtschaftlich berechtigte Personen sind zur Mitwirkung verpflichtet und müssen innerhalb von einem Monat alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
Bei vorsätzlicher Verletzung der Meldepflichten drohen Bussen von bis zu CHF 500’000. Die Kontrollstelle beim EFD überwacht die Einhaltung risikobasiert. Bei Zweifeln an der Richtigkeit wird der Eintrag mit einem Vermerk versehen, was zur Einstufung in die Risikokategorie «mittleres Risiko» oder höher führt.
Datenschutz
Das TJPG schafft eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung. Das Schweizer Register ist allerdings nicht öffentlich zugänglich – im Gegensatz zu den EU-Registern, die der Europäische Gerichtshof im November 2022 als mit den Grundrechten auf Privatsphäre unvereinbar einstufte. Die Schweiz hat diese Kritik von Anfang an berücksichtigt.
Stand: Januar 2026. Die Verordnung zum TJPG befindet sich in Vernehmlassung. Konkrete Details zum Meldeverfahren und zur elektronischen Plattform werden nach Inkrafttreten kommuniziert.